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LabbiZicke (January 1, 1970 at 7:29 am)
lol wie hoch der seine hose trägt...hat der eig nicht gemerkt, das er gefilmt wurde
toteswurmelein (January 1, 1970 at 7:29 am)
Ne Berufsfachschule Metalltechnik.Schulnamen geb ich nicht bekannt.Pourqoi? Oo
logilolo (January 1, 1970 at 7:29 am)
Welche schule is das ???
toteswurmelein (January 1, 1970 at 7:29 am)
Naja, nur weil Du Deutsch als LK hast, musst das nichts heißen. OoAusserdem, woher willste wissen WIE unerlaubt das war? Abschlussjahrgang? Projekt in Planung? n Video übers letzte Jahr an der BFS? Also unerlaubt wars nicht, hatten die Erlaubnis fast aller Lehrer (nur der Mathepauker streikte) im Unterricht zu filmen -.-
JulezBrown (January 1, 1970 at 7:29 am)
man ich hab schnell geschrieben...sag du mir nichts über rechtschreibung...ich hab deutsch als lk-.-trzd stellt man das video nicht rein, weil es das private vom lehrer verletzt. Gerade weil du es reingestellt hast und erst recht weil du unerlaubt ein video in seinem unterricht gedreht hast, ist es respektlos und illegal.
toteswurmelein (January 1, 1970 at 7:29 am)
Nungut, ich für meinen Teil hatte Respekt vor diesem Lehrer, das Vid entstand eher aus Zufall, bin ichn Hellseher, dass ich weiß, wie sehr mein Pauker dann abgeht? Aber immerhin haben wir schon einmal etwas über deutsche Rechtschreibung gehört Oo
toteswurmelein (January 1, 1970 at 7:29 am)
mach ich halt die augen schwarz, dann kannste mich bei 10k staatsanwälten verpfeifen, hf
JulezBrown (January 1, 1970 at 7:29 am)
boah leute...wie armseelig...und illegal-.- und was hat uns das jez egzeigt? das schüler sich benhemen wi kinder und keinen respekt mehr vor älteren haben...
Polyphem999 (January 1, 1970 at 7:29 am)
ist ja nicht schlimm
suneku78 (January 1, 1970 at 7:29 am)
Aufnehmen von Ton oder Bildmaterial ohne Zustimmung bei Nichtzeugen der Zeitgeschichte ist strafbewehrt (§ 201a StGB). Die Staatsanwaltschaft weiß Beischeid. |